Die 1%-Regelung ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (= reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) anzusetzen. Dies gilt jedoch nur bei Anschaffungen
In den vorgenannten Fällen sind bei der Fahrtenbuchregelung die anteiligen Kosten anzusetzen, wobei die Abschreibung, die Miete oder die Leasingraten nur mit einem Viertel anzusetzen sind. Dies gilt entsprechend auch bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer.
Zusätzlich soll für Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen ohne CO2-Emissionen ab dem 1.7.2025 bis Ende 2028 anstelle der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung eingeführt werden, die wie folgt gestaffelt sein soll:
So erreichen Sie uns: Schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an:
Telefon: +49 6131 1440680
Wir freuen uns auf Sie!