Abschlusserstellung und Rechnungslegung

Für unsere Mandanten übernehmen wir die Erstellung wesentlicher Elemente der externen Rechnungslegung. Dies kann bereits bei der Erfassung der Buchhaltung und der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen beginnen, bis hin zur vollständigen Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses.

Mit der Jahresabschlusserstellung erfüllen unsere Mandanten sämtliche handelsrechtliche Rechnungslegungsvorgaben einschließlich der Offenlegung/Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger.

Wir beraten Unternehmen bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, oftmals auch in Zusammenhang mit den jeweils resultierenden steuerlichen Folgen, und zeigen Gestaltungsansätze auf.


Unserer Leistungsbereiche

  • Erstellung der Buchhaltung
  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung des Konzernabschlusses
  • Beratungen und Gestaltungen zur Rechnungslegung
  • Offenlegung/Hinterlegung von Abschlüssen