Für unsere Mandanten übernehmen wir die Erstellung wesentlicher Elemente der externen Rechnungslegung. Dies kann bereits bei der Erfassung der Buchhaltung und der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen beginnen, bis hin zur vollständigen Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses.
Mit der Jahresabschlusserstellung erfüllen unsere Mandanten sämtliche handelsrechtliche Rechnungslegungsvorgaben einschließlich der Offenlegung/Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger.
Wir beraten Unternehmen bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, oftmals auch in Zusammenhang mit den jeweils resultierenden steuerlichen Folgen, und zeigen Gestaltungsansätze auf.