Wir beraten umfassend kleinere und mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, sowie inländische Tochterunternehmen/Betriebsstätten ausländischer Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen.
Unserer Mandanten sind rechtlich als Einzelunternehmen, Kapital- oder Personengesellschaften bis hin zu mehrstufigen Konzernstrukturen organisiert.
Wir begleiten unsere Mandanten in jeglichen Phasen ihres Unternehmens, von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge. In sämtlichen laufenden, als auch punktuell auftretenden, betrieblichen Entscheidungsprozessen beraten wir bei Bedarf im Zusammenhang mit den jeweiligen wirtschaftlichen, rechnungslegungsbezogenen als auch steuerlichen Auswirkungen. Wir unterstützen und begleiten bei anstehenden Bankgesprächen und bereiten die für die Finanzierung relevanten Unterlagen für das Kreditinstitut im Vorfeld sachgerecht auf.
Unser Beratungsprozess ist darauf gestützt ein steuerlich optimales Ergebnis zu realisieren und dabei allen steuerlichen als auch den einschlägigen Rechnungslegungspflichten nachzukommen. Dies gilt in ertragsteuerlicher (Einkommen- Körperschaft- und Gewerbesteuer), in umsatzsteuerlicher und sonstiger steuerlicher (z. B. Grunderwerbsteuerlicher) sowie handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Wir zeigen unseren Mandanten nachhaltig auf, steuerliche Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.
Wir beraten bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung, angefangen von der Erfassung der Buchhaltung, der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen bis hin zur vollständigen Erstellung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Mit der Jahresabschluss-Erstellung erfüllen unsere Mandanten sämtliche handelsrechtliche Rechnungslegungsvorgaben einschließlich der Offenlegung/Hinterlegung im elektronischen Bundesanzeiger.
Wir begleiten Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen und sind Ihr Partner im Rahmen der Rechtsdurchsetzung in etwaigen außergerichtlichen Einspruchs- oder gerichtlichen Klageverfahren.