Fonds-KG-Beteiligung: Schadensersatz

Der BFH hat entschieden, dass der Schadensersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, steuerpflichtig ist. Zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters einer Personengesellschaft gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Gesellschaft haben. Erhält der Gesellschafter Schadensersatz, handelt es sich um eine Sonderbetriebseinnahme, die bei den gewerblichen Einkünften zu erfassen ist. Voraussetzung ist, dass das schadensstiftende Ereignis mit der Stellung des Gesellschafters als Mitunternehmer zusammenhängt.

Praxis-Beispiel:
Der Kläger war als Kommanditist einer gewerblich tätigen Fonds-KG beigetreten. Er hatte gegen den Ersteller des Beteiligungsprospekts vor dem Zivilgericht ein Urteil erstritten, in dem ihm Schadensersatz wegen fehlerhafter Angaben in dem Prospekt zugesprochen worden war. Anders als das Finanzamt war der Kläger der Meinung, dass dieser Anspruch nicht der Besteuerung unterliege.

Die Ansprüche aus zivilrechtlicher Prospekthaftung, die dem Mitunternehmer einer KG gegen einen Vermittler oder Berater zustehen, weil unzureichende Informationen über eine eingegangene Beteiligung erteilt wurden, unterliegen der Besteuerung. Dies gilt nicht nur für den Schadensersatz aus Prospekthaftung selbst, sondern auch für den Zinsanspruch, den der Kläger für die Dauer seines zivilgerichtlichen Schadensersatzprozesses erstritten hat.

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